Arbeitnehmerüberlassungen

Wir verfügen über gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter, insbesondere Schlosser, Konstruktionsmechaniker, Schiffbauer, Schweißer, die wir zur Abarbeitung von Aufträgen zur Verfügung stellen können.

Nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verfügen wir über die erforderliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern. Die Erlaubnisurkunde ist ausgestellt mit Datum vom 15.02.2003 durch das Landesarbeitsamt Niedersachsen-Bremen, Hannover. Die Erlaubnis ist unbefristet. Eine Kopie der Urkunde können Sie jederzeit gern bei uns anfordern.